Ab sofort kann wieder sportartenunabhängig ohne Gruppenbeschränkung trainiert werden. Außerdem sind jetzt bis zu 500 Zuschauer bei Sportveranstaltungen zugelassen. Auch Vereinsversammlungen und -feiern sind in einem gewissen Rahmen (z.B. Personenbeschränkung Outdoor/Indoor) wieder möglich.
Als Faustregel gilt: Bei einer 7-Tage Inzidenz unter 50 ist kein Testnachweis erforderlich, zwischen 50 und 100 kann das Sportangebot uneingeschränkt weiterhin mit Testnachweis aufrechterhalten werden.
Auch die Testsituation wird durch die Zulassung der sog. „Schultests“ für den Sportbetrieb deutlich vereinfacht.
Dies ist seit dem 7. Juni 2021 in der 13. BayIfSMV geregelt. Mit dieser Verordnung gehen die folgenden neuen Regelungen, abhängig von den Inzidenzwerten, für die Sportvereine bzw. den Sport in Bayern einher.