Wie in der Tagespresse bekannt gegeben, wurde unsere Region aufgrund des hohen Infektionsaufkommen mit 06.11.2021 als regionaler Hotspot eingestuft und es gelten somit die Regelungen der Stufe rot.
Regionale Hotspotregelung:
In Landkreisen / kreisfreien Städten, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mind. 80% ausgelastet sind und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde festgestellt und bekanntgemacht. Die Maßnahmen gelten dann ab dem Tag nach der Bekanntmachung.
Sobald Stufe Rot erreicht ist, treten die folgenden Beschränkungen in Kraft:
- Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen „nur“ eine medizinische Gesichtsmaske tragen) → dies gilt ab Stufe gelb
- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich
- Ausgenommen sind die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen → hier bleibt es bei 3Gplus.
- Ausgenommen sind ebenfalls Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote → hier gilt weiterhin 3G.
- Ebenfalls ausgenommen sind Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt 3G-Nachweispflicht für Beschäftigte, die während der Berufsausübung Kontakt zu anderen Personen (Kunden, Kollegen, Sonstige) haben.
Da die 3G-Regelung bzw. auch 3G plus / 2G nur im Innenbereich Anwendung findet (ab einer Inzidenz von 35), so findet 3G / 3G plus / 2G für Sporttreibende im Freien keine Anwendung, auch wenn Duschen, Umkleiden und/oder Toiletten im Innenbereich benutzt werden.
!!! Für den TSV Waging dedeutet das somit, dass alle Indoor Sportstätten ab sofort nur noch nach 2G zugänglich sind! Dies gilt für ALLE, die die Sporthalle betreten (auch für Sportler/innen, ÜL, Trainer, Helfer, Zuschauer, etc.). Ausgenommen von der 2G Nachweispflicht sind nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. !!!
Es tut uns insbesondere für unsere Jugendlichen ab 12 Jahre leid, dass diese aktuell nicht am Training teilnehmen dürfen.
Für Rückfragen steht die Vorstandschaft des TSV Waging jederzerzeit gerne zur Verfügung!