Verein
TSV Waging

Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 23.02.2022 gültig.

Sportbetrieb 09.02.2022 Überischt

Diese Zugangsregelungen gelten aktuell für den Sportbetrieb:

Zugangsregelung Sportbetrieb 09.02.2022

Gemeinsame An- und Abreise zum Trainings- und Wettkampfbetrieb:
Ohne Nutzung des ÖPNV kommt die 2Gplus-Regelung zur Anwendung. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt die 3G-Regelung. Die Kontaktbeschränkungen gelten unabhängig von der Art der An- und Abreise nicht.

Regionaler Hotspot Lockdown:
Regionaler Hotspot-Lockdown findet bis einschließlich 23.02.2022 keine Anwendung!

Zuschauer bei Sportveranstaltungen:
Für Sportveranstaltungen dürfen max. 50% der Kapazität an Zuschauerplätzen (Sitz- und Stehplätze) genutzt werden. Außerdem gilt der 2Gplus-Grundsatz und die FFP2-Maskenpflicht.

Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gilt zudem:

• Eintrittskarten dürfen nur personalisiert verkauft werden
• Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke ist untersagt
• Offensichtlich alkoholisierten Personen darf der Zutritt nicht gewährt werden.

Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen ist zudem ein Infektionsschutzkonzept auszuarbeiten und einzuhalten. Außerdem sind bei allen Veranstaltungen ab 1.000 Personen die Kontaktdaten zu erheben. Zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes. Bei großen, überregionalen Sportveranstaltungen dürfen abweichend von der üblichen Regelung maximal 50% der Kapazität genutzt, höchstens aber 15.000 Zuschauer auf festen Sitz und Stehplätzen zugelassen werden. Ausnahmen gelten für Personen, die für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung notwendig sind. Beachten Sie hierbei bitte die entsprechenden Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweise.

Als groß (überregionale) Sportveranstaltungen gelten, an denen in der Regel mehr als 1.000 Zuschauer teilnehmen könnten. Ausgangsrichtwert ist dabei die 50%-Kapazitätsauslastungsgrenze. Umfasst eine Sportstätte damit grundsätzlich weniger als 2.000 Plätze, fällt sie nicht unter den Begriff der „großen Sportveranstaltung“. In allen anderen Fällen (d.h. bei mehr als 2.000 tatsächlich vorhandenen Plätzen) muss nach Ansatz von 50% der Kapazität der Sportstätte geprüft werden, ob dorthin in der Regel mehr als 1.000 Zuschauer kommen. Die Frage der Regelmäßigkeit obliegt der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Vereinsgastsättten:
Gastronomische Angebote dürfen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel angeboten werden. Der Betrieb von reinen Schankwirtschaften ist jedoch untersagt. Es gilt die 2GRegelung und der Zugang darf nur von Personen erfolgen, wenn diese geimpft oder genesen sind oder unter 14 Jahre alt sind. Bei einer Inzidenz von über 1.000 (regionaler Hotspot-Lockdown) sind auch Vereinsgaststätten zu schließen. Hier ist dann lediglich die Mitnahme von Speisen und Getränken erlaubt. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.
Regionaler Hotspot-Lockdown findet bis einschließlich 23.02.2022 keine Anwendung!

Unter folgendem Pfad sind die aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV zu finden:
Handlungsempfehlungen.pdf (blsv.de)

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle des TSV Waging

Lena Mader
jeden Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr

Tel: 08681 / 8589768
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Belegungsplan der Sporthallen
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